Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Beim Hinweisgeberschutzgesetz handelt es sich um die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen vor Repressalien, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Missstände bzw. Fehlverhalten erlangt haben und diese intern oder extern melden.
Bisher hatten Hinweisgeber bzw. Whistleblower im Unternehmen es nicht leicht, denn wer auf Missstände hingewiesen hat, musste um seinen Job bangen. Genau das soll das Hinweisgeberschutzgesetz ändern.
Die Mitarbeiterin im Supermarkt, die eine Umetikettierung abgelaufener Lebensmittel durch den Filialleiter bemerkt oder der Mitarbeiter im Einkauf, der merkt, dass sein Chef für Aufträge größere Zuwendungen erhält, sollen diese Hinweise sicher an eine Meldestelle absetzen können.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz soll noch einen Schritt weiter gehen und auch Verstöße gegen nationales Recht abdecken. Verstößt ein Unternehmen beispielsweise gegen den Datenschutz, erfahren Hinweisgeber ebenfalls umfassenden Schutz vor Folgemaßnahmen.
Wie ist der Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz?
Um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, hat sich die Europäische Union auf eine Whistleblower-Richtlinie (EU Whistleblowing Directive) geeinigt.
In allen EU Mitgliedsstaaten werden Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie die meisten Behörden gesetzlich verpflichtet, ein Whistleblowing System einzurichten. Betroffene Unternehmen und Organisationen sollten nach einer geeigneten Plattform für ihr Hinweisgebersystem Ausschau halten und Meldewege für Hinweisgeber etablieren.
Wer ist vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten, ein Hinweisgebersystem, eine interne Meldestelle, für Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte zu errichten.
Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigte gilt eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023.
Wie können Unternehmen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten?
Unternehmen sollten sich frühzeitig - nicht erst nach Verabschiedung des Gesetzes - mit den heutigen Anforderungen an eine Meldestelle für Hinweise vertraut machen. Hierzu zählen insbesondere,
- Auswahl eines geeigneten Meldesystems
- Entscheid, ob die Fallbearbeitung im Unternehmen oder durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden soll
- Erforderliche personelle Ressourcen planen und/oder Prozesse aufsetzen/optimieren
- Sensibilisierung der Beschäftigten zum Thema Compliance
Wie können Unternehmen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten?
Unternehmen sollten sich frühzeitig - nicht erst nach Verabschiedung des Gesetzes - mit den heutigen Anforderungen an eine Meldestelle für Hinweise vertraut machen. Hierzu zählen insbesondere,
- Auswahl eines geeigneten Meldesystems
- Entscheid, ob die Fallbearbeitung im Unternehmen oder durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden soll
- Erforderliche personelle Ressourcen planen und/oder Prozesse aufsetzen/optimieren
- Sensibilisierung der Beschäftigten zum Thema Compliance
Welche Konsequenzen hat eine fehlende rechtzeitige Umsetzung zum Hinweisgeberschutz für Unternehmen und Organisationen?
Die Zuwiderhandlung gegen einige der Verpflichtungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Den Handelnden drohen empfindliche Bußgelder z. B. für den Fall, dass Meldungen verhindert werden oder Repressalien gegenüber gutgläubigen Hinweisgebern erfolgen.
Um zu verhindern, dass sich Hinweisgeber direkt an externe Meldestellen oder gar die Öffentlichkeit wenden, liegt es im ureigenen Interesse des Unternehmens, ein internes Meldesystem einzurichten und auch für Hinweisgeber attraktiv zu machen, damit Hinweisen in einem geschützten nicht-öffentlichen Rahmen nachgegangen werden kann.