EU-Whistleblower-Richtlinie - Das müssen Sie wissen

Was ist die EU-Whistleblower-Richtlinie? Wer ist davon betroffen? Wie können Sie sich darauf vorbereiten? Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier!

Was ist die EU-Whistleblower-Richtlinie?

Hinweisgeber helfen mit Ihren Meldungen Missstände in Unternehmen oder Behörden aufzudecken. Damit sie besser vor Konsequenzen, beispielsweise einer Kündigung, Degradierung, Einschüchterung geschützt sind, sieht die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 einheitliche Standards zum Schutz der Whistleblower (Hinweisgeber) vor.

Das Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es,

  • Verstöße aufzudecken,
  • Unternehmen dazu zu verpflichten sichere und effektive Meldewege einzurichten, damit Hinweisgeber wirksam vor Repressalien geschützt werden können,
  • dass Hinweisgeber weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich haftbar gemacht werden können.

Wie ist der Stand zur EU-Whistleblower-Richtlinie?

Aktuell wurde die Richtlinie noch nicht in nationales Recht überführt, jedoch ist davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber für das kommende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchg) die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie des Europäischen Parlaments übernehmen wird.

Betroffene Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die geplanten Neuerungen im Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten und entsprechende Compliance-Systeme einrichten – etwa in Form eines Hinweisgebersystems, um Haftungsrisiken zu minimieren. Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht zudem vor, dass Unternehmen sanktioniert werden sollen, die beispielsweise die Abgabe von Meldungen behindern bzw. versuchen zu behindern, Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber durchführen oder das Vertraulichkeitsverbot verletzen.

Wer ist von der EU-Whistleblower-Richtlinie betroffen?

Die EU-Whistleblower-Richtlinie gilt für alle Unternehmen und Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitern sowie für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Sie alle sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, durch die die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewahrt bleibt.

Wie können Unternehmen sich auf die EU-Whistleblower-Richtlinie vorbereiten?

Die jeweiligen Gesetze, die, basierend auf der EU-Whistleblower-Richtlinie, auf nationaler Ebene umzusetzen sind, werden sich auf das Meldewesen, den Arbeitnehmerschutz und das Datenschutzrecht auswirken. Mit dem Ziel künftiger Gesetzeskonformität müssen sich Unternehmen und Behörden entsprechend bereits jetzt darauf vorbereiten, klar definierte Meldeprozesse und Meldesysteme zu implementieren. Dies beinhaltet u.a. auch die Entscheidung, ob die Fallbearbeitung zukünftig intern im Unternehmen oder extern durch einen Dienstleister betrieben werden soll, sowie die Schulung der Mitarbeiter.

Wie können Unternehmen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten?

Unternehmen sollten sich frühzeitig - nicht erst nach Verabschiedung des Gesetzes - mit den heutigen Anforderungen an eine Meldestelle für Hinweise vertraut machen. Hierzu zählen insbesondere,

  • Auswahl eines geeigneten Meldesystems
  • Entscheid, ob die Fallbearbeitung im Unternehmen oder durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden soll
  • Erforderliche personelle Ressourcen planen und/oder Prozesse aufsetzen/optimieren
  • Sensibilisierung der Beschäftigten zum Thema Compliance

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